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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg und der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und Hundehalterin / Hundehalter (im Folgenden Kundin / Kunde).

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Krankheiten

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Erkrankungen des Hundes – insbesondere ansteckende Krankheiten und Parasiten – sind Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Falls der Hund während der Trainingszeit krank wird oder einen Unfall hat, hat der/die Kund*in etwaige Kosten (z. B. Behandlungskosten) zu tragen.

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Haftung des/der Kund*in, Tierhalterhaftpflichtversicherung

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  • Die teilnehmende Person bleibt während des Unterrichts verantwortliche Tierhalterin / verantwortlicher Tierhalter bzw. Tierbetreuerin / Tierbetreuer.

  • Spätestens zu Trainingsbeginn muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

  • Nimmt eine Drittperson stellvertretend teil, übernimmt die Kundin / der Kunde die Haftung für allfällige Schäden.

  • Die Kundin / der Kunde ist verantwortlich für Begleitpersonen und Kinder; die Aufsichtspflicht liegt beim Vormund.

  • Bestehende Auflagen des Veterinäramtes (z. B. Maulkorbpflicht, Leinenzwang) sind der Hundeschule vorab mitzuteilen.

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Haftung Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg

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Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg übernimmt keinerlei Haftung für Personen‑, Sach‑ oder Vermögensschäden, die dem/der Kundin, dessen/deren Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbildungsperson, den Freilauf der Hunde, Rangeleien eigener bzw. fremder Hunde, durch mangelhaftes Material (Leine, Geschirr etc.), infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen, auch wenn der/die Kundin auf Veranlassung der Ausbildungsperson handelt oder sich auf einem Trainingsgelände befindet. Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der Ausbildungspersonen. Weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Alle Begleitpersonen sind durch den/die Kund*in über diesen Haftungsausschluss zu informieren. Jede Teilnahme, jeder Besuch und jede Übung erfolgen ausschliesslich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

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Abschluss des Vertrags (Anmeldung)

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Mit der Anmeldung bietet der/die Kund*in Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Unterrichtsgebühren. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg zustande und bedarf keiner besonderen Form.

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Ausbildungserfolg

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​Die Ausbildung wird an die Bedürfnisse der Kundin / des Kunden und an die Voraussetzungen des Hundes angepasst. Ein Erfolg oder das Erreichen bestimmter Kursziele kann nicht garantiert werden, da dieser wesentlich von der Mitarbeit der Kundin / des Kunden und den individuellen Eigenschaften des Hundes abhängt.

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Verhalten des/der Kund*in

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  • Hunde sind im Unterricht an der Leine, sofern nicht ausdrücklich anders angewiesen.

  • Der/Die Kundin geht fair mit dem Hund um. Bei tierschutzwidrigem oder unangebrachtem Verhalten behält sich Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg vor, den/die Kundin vom Kurs auszuschliessen, ohne Kostenrückerstattung.

  • Der/Die Kund*in ist während der Unterrichtsstunden anwesend, nimmt Kot auf und nimmt Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur.

  • Zeigt ein Hund sicherheitsrelevante Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität), ist dies vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

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Preise, Fahrtkosten und Zahlung

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  • Es gelten die zum Leistungszeitpunkt aktuellen Preise; diese sind auf der Webseite einsehbar. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten.

  • Verspätungen der Kundin / des Kunden berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Beratungen nach der Unterrichtszeit sind in der Vergütung enthalten.

  • Fahrtkosten: Im Umkreis von 20 km ab 6060 Sarnen fallen keine Fahrtkosten an. Ab dem 21. Kilometer werden Fahrtkosten pro gefahrenem Kilometer verrechnet; die Tarife sind auf der Webseite aufgeführt.

  • Zahlung: Einzeltraining oder Zweier‑Setting wird im Viertelstundentakt abgerechnet. Kursgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Kursbeginn per Überweisung, TWINT oder bar zu bezahlen, spätestens jedoch mit Beginn der Gültigkeit des Vertrags (1. Unterrichtsstunde). Bitte bei Überweisung Verwendungszweck (Name, Kurs) angeben; TWINT‑Details werden bei Anmeldung mitgeteilt.

Trainingsstundenabsage oder Rücktritt durch den/die Kund*in

  • Einzeltermine müssen mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn per E‑Mail an info@hundetraining-obwalden.ch oder telefonisch (kein Anrufbeantworter) abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt die Absage später, kann die Trainingsstunde vollständig in Rechnung gestellt werden (ausgehend von 60 Minuten). Ausnahmen gelten bei Krankheit des Hundes oder höherer Gewalt.

  • Bei Kursabsagen durch den/die Kundin werden 50% der Kosten zurückerstattet, wenn die Absage 14 Tage vor der ersten Unterrichtsstunde eingeht. Für durch den/die Kundin abgesagte einzelne Kursstunden besteht kein Erstattungsanspruch.

Absag durch Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg

Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg behält sich vor, in aussergewöhnlichen Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Solche Unterrichtsstunden werden nachgeholt oder nicht berechnet.

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Rücktritt durch Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg

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Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der/die Kund*in vertragswidrig verhält oder die Sicherheit anderer Kursteilnehmenden oder deren Hunde gefährdet. Es besteht kein Erstattungsanspruch.

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Gruppenkonstellation

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Die Teilnehmerinnenzahl ist in der Regel beschränkt. Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg kann laufende Kurse umdisponieren, wenn dies für die Gruppenkonstellation notwendig ist oder die Teilnehmerinnenzahl zu klein ist.

Läufigkeit

Der/Die Kund*in ist verpflichtet, eine Läufigkeit vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Teilnahme einer Hündin wird in gemeinsamer Absprache entschieden; Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg kann die Teilnahme je nach Verfassung des Tieres pausieren.

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Urheberrecht

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Unterlagen, die ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung reproduziert, verbreitet oder elektronisch verarbeitet werden.

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Fälle höherer Gewalt

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Fälle höherer Gewalt (behördliche Massnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall/Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit etc.) entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren. Bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandene Kosten trägt jede Partei selbst. Die Parteien bemühen sich, gebuchte Dienstleistungen nach Möglichkeit nachzuholen.

 

Datenschutz, Fotos und Veröffentlichungen

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  • Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Fotos und Videos von Kursen, Trainings oder Veranstaltungen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der jeweiligen Hundehalter*innen aufgenommen, verwendet oder veröffentlicht. Die Zustimmung kann bei der Anmeldung schriftlich (z. B. Checkbox) oder separat erteilt werden. Ein bereits erteiltes Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; bereits veröffentlichte Inhalte werden, soweit technisch möglich, entfernt.

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Datenschutzbeauftragter

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Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg hat eine Datenschutzbeauftragte ernannt, die die ordnungsgemässe Verarbeitung von Personendaten überwacht. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter info@hundetraining-obwalden.ch (Betreff: Datenschutzbeauftragte).

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz von Hundetraining Obwalden – Rhea Wolfisberg. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

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Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung wird bei Bedarf angepasst. Die jeweils aktuelle Version ist jederzeit auf der Website verfügbar. Über wesentliche Änderungen, insbesondere neue Verarbeitungszwecke oder Änderungen der Datenschutzverantwortlichen, werden Kundinnen und Kunden informiert.

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Rhea Wolfisberg Hundetraining Obwalden 2026

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